Persönlichkeitsrechte: Fotografien von fremden Menschen

Das Fotografieren von Menschen ist enorm reizvoll. Für mich sind Fotoaufnahmen mit Personen eine wahre Leidenschaft. Insbesondere professionelle Fotografen wie beispielsweise photoworkers.ch schaffen es, Menschen auf Fotos hervorragend in Szene zu setzen. Bei einem privaten Fotoshooting kannst du dich mit der Kamera austoben. Wie sieht es bei Fotografien in der Öffentlichkeit aus? Darfst du fremde Menschen fotografieren und die Bilder anschliessend veröffentlichen? Was solltest du beim Thema Persönlichkeitsrechte bei Fotoaufnahmen mit fremden Menschen beachten?

Fotografien in der Öffentlichkeit – sind fremde Personen tabu?

Zu aller erst sollte dir klar sein, dass wenige Menschen ungefragt Bilder von sich im Internet oder in Zeitschriften sehen wollen. Aus diesem Grund rate ich dir im Vorfeld, die Erlaubnis einzuholen. Du solltest auf keinen Fall Fotografien von fremden Menschen ohne Genehmigung veröffentlichen. In der Regel ist es verboten, unbekannte Personen alleine oder in kleinen Gruppen abzulichten. Es gibt Gesetze, die festschreiben, wie die Rechtslage aussieht. Demzufolge dürfen fremde Menschen oftmals erst ab einer bestimmten Anzahl ohne Erlaubnis fotografiert werden.

Auf einem Konzert beispielsweise kannst du in der Regel unbesorgt in die Menschenmenge fotografieren und das Bild anschliessend auf deiner Webseite veröffentlichen. Du solltest auf jeden Fall Acht geben, dass du eine Menschengruppe und nicht eine einzelne Person oder wenige Personen ablichtest. In diesem Fall könnten diese Personen dich im schlimmsten Fall verklagen. Schliesslich gibt es Persönlichkeitsrechte, die jedem Menschen zustehen.

Merke: Fremde Personen ausschliesslich in Gruppen beziehungsweise Menschenmassen fotografieren. Des Weiteren jederzeit um Erlaubnis fragen, ob du die Fotoaufnahmen veröffentlichen darfst.

Fotoaufnahmen von fremden Personen – Genehmigung einholen!

Grundsätzlich rate ich dir, keine bewussten Fotoaufnahmen von fremden Personen zu machen. Wenn du beispielsweise Bilder in der Öffentlichkeit machen willst, solltest du Personen auf den Fotos vermeiden. Selbsterklärend dürfen Menschen, die in weiter Ferne und demzufolge nicht erkennbar sind, auf den Bildern abgelichtet sein. Ein Tabu gilt bei Nahaufnahmen, auf denen du die Person eindeutig sehen kannst.

Hast du eine gute Fotografie in der Öffentlichkeit, gemacht und erkennst eine Person auf dem Bild, bitte um Genehmigung zur Weiterverwendung und Veröffentlichung. Schliesslich kann bei einer wundervollen Landschaftsaufnahme oder bei einem Foto von einem Gebäude aus Versehen eine Person abgebildet sein. Riskiere auf keinen Fall, dass du die Persönlichkeitsrechte dieser Person verletzt. Dementsprechend solltest du dich im Vorfeld absichern.

Mein Tipp: Informiere dich im Internet oder bei einem Anwalt über die Persönlichkeitsrechte bei Fotografien von Menschen. Demzufolge bist du dauerhaft auf der sicheren Seite.

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